Holzhausenschule / Frankfurt a. M.

ABC der Holzhausenschule

ABC der Holzhausenschule

Adresse

Holzhausenschule

Bremer Str. 25

60323 Frankfurt am Main

Telefon: 069-212-35256

Fax: 069-212-33447

E-Mail: poststelle.holzhausenschule@stadt-frankfurt.de

AGs (Arbeitsgemeinschaften)

An der Holzhausenschule werden Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der Möglichkeiten der Lehrerversorgung von der Schule angeboten. Zu Beginn des Schuljahrs werden die Schüler über die AGs im laufenden Schuljahr informiert. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei Versäumnissen muss das Kind allerdings entschuldigt werden.

Ein großes Angebot von Kursen im Nachmittagsbereich wird vom Förderverein der Holzhausenschule organisiert. Die Kurse werden jeweils für ein Halbjahr angeboten. Die Anmeldung erfolgt an einem bestimmten Einschreibetag, der rechtzeitig bekanntgegeben wird.

Für die Schüler, die im bilingualen deutsch-italienischen Bereich betreut werden, gibt es ebenfalls Projekte am Nachmittag.

Auch für die Kinder, die in der „Erweiterten schulischen Betreuung“ angemeldet sind, bietet der Träger am Nachmittag AGs an.

Aufsicht

Die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler soll Schäden an Personen und Sachen verhüten.

Die Aufsicht der Lehrkräfte erstreckt sich auf:

  1. den Unterricht, auch wenn dieser außerhalb des Schulgrundstücks durchgeführt wird,
  2. die Unterrichtswege,
  3. schulische Veranstaltungen,
  4. auf die Zeiten vor, zwischen und nach dem Unterricht.

Die Aufsicht hat die Erziehung zur Selbständigkeit der Schüler zu berücksichtigen und ist dem Alter und der Entwicklung der Schüler sowie der jeweiligen Situation anzupassen.

Eine Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn der Schüler sich unerlaubt von der Klasse / Gruppe entfernt.

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Schulweg, sondern beginnt ab dem Betreten des Schulgrundstücks. Die Schüler sind jedoch auf dem Schulweg unfallversichert bei der Unfallkasse Hessen.

Vor dem Unterricht sind zwei Lehrkräfte zur Aufsicht eingeteilt, während der zwei großen Pausen jeweils fünf Lehrkräfte und nach dem Unterricht wieder zwei Lehrkräfte.

Für den Nachmittagsbereich gibt es einen Aufsichtsplan der Betreuungseinrichtungen bis 17.00 Uhr.

Beratungs- und Förderzentrum

Die Beratungs- und Förderzentren unterstützen die allgemeinen Schulen bei vorbeugenden Maßnahmen und der inklusiven Beschulung. Sie arbeiten dabei mit anderen Beratungsstellen und Maßnahmeträgern zusammen, insbesondere mit vorschulischen Einrichtungen, der Frühförderung, ärztlichen und therapeutischen Diensten, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie der Kinder und Jugendhilfe.

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum der Holzhausenschule ist die Weißfrauenschule. Eine Lehrkraft dieser Schule arbeitet zweimal in der Woche ambulant in der Holzhausenschule und unterstützt die Schule bei der Diagnose von Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung von Schülern.

Sie vermittelt sonderpädagogische Unterstützungsangebote und führt im Auftrag des Staatlichen Schulamts den Vorsitz im Förderausschuss.

Beurlaubung

Die Lehrkraft der Klasse kann aus wichtigen Gründen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse Urlaub bis zu zwei Tagen gewähren. Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich.

Ein Beurlaubungsantrag von mehr als zwei Schultagen muss von der Schulleitung genehmigt werden.

Unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt können Schülerinnen und Schüler nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen von der Schulleitung beurlaubt werden.

„Entsprechende Anträge sind von den Eltern … grundsätzlich spätestens drei Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen“

( Quelle: Allgemeine Ferienordnung in der Fassung vom 14.10.2004)

Wird eine Beurlaubung nicht genehmigt und fehlt das Kind dann trotzdem im Unterricht, gilt das Fehlen als „nicht entschuldigt“ mit dem entsprechenden Vermerk im Zeugnis.

Bibliothek

Die Holzhausenschule hat eine umfassende Schulbibliothek, die von ehrenamtlich tätigen Müttern und Vätern betreut wird.

Die Bibliothek steht für Lesestunden zur Verfügung, die Schüler können aber auch Bücher ausleihen und Lehrkräfte können sich Themen-Kisten zusammenstellen lassen.

Im Jahr 2009 war die Schulbibliothek der Holzhausenschule Preisträger des Hessischen Leseförderpreises.

Die Schulbibliothek ist angeschlossen an die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadtbücherei Frankfurt und bekommt von dort Literaturhinweise und Zuschüsse.

Finanziert wird die Anschaffung von Büchern durch Spenden und Preisgelder.

Bildung und Teilhabe

Am 01.01.2011 wurde das „Bildungs- und Teilhabepaket“ eingeführt. Damit sollen Kinder unterstützt werden, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Im schulischen Rahmen bedeutet dies:

  • Zuschuss zur schulischen Grundausrüstung (Stifte, Ranzen etc.),
  • Zuschuss für das Mittagessen in der Schule
  • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge der Schule,
  • Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
  • Übernahme der Kosten für Lernförderung, wenn die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist.

Auskünfte und Formulare erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter https://www.frankfurt.de/ , Stichwort „Bildungs- und Teilhabepaket“ oder unter der Service-Nummer 069-212-33133.

Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)

Im Fokus steht beim Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) als institutionenübergreifendem Plan das Thema „Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“

Vom Kindergarten in die Grundschule zu wechseln, bedeutet für jedes Kind eine besondere Herausforderung. Es muss in kurzer Zeit neue Personen und neue Räume kennen lernen, sich in neue Abläufe einfügen und mit den Anforderungen und Erwartungen von Eltern und Lehrkräften umgehen lernen. Dabei sollen die Kinder den Schulbeginn möglichst ohne Brüche erleben und als Fortsetzung ihrer bisherigen Entwicklungs- und Bildungsbiografie. Kinder, die einen Schulbeginn in diesem Sinne erleben können, bestehen in der Regel erfolgreich die Anforderungen des Schulalltags.

Um diese Anschlussfähigkeit zu garantieren, ist der gemeinsame Blick von Schule und Kindertageseinrichtung auf das Kind und die professionelle Gestaltung des Übergangs erforderlich.

Die Holzhausenschule kooperiert mit allen Kindertageseinrichtungen, Horten und Schülerläden der Umgebung.

Im Schuljahr finden regelmäßige Treffen und ein informeller Austausch statt:

Die Vorschulkinder hospitieren in unseren Klassen und erleben dort ihre ersten Unterrichtsstunden.

Bei unserer Mini-Olympiade nehmen regelmäßig Kindergartenkinder mit großer Freude teil.

Bei den jährlich stattfindenden Lesetagen sind die Kinder der Einrichtungen zu einem oder mehreren Leseprojekten eingeladen.

Regelmäßig werden gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen Fortbildungen zum Thema „Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“ besucht.

Zur Zeit nimmt die Holzhausenschule gemeinsam mit den Einrichtungen an einem Projekt „Naturwissenschaften von Anfang an“ der Polytechnischen Stiftung teil.

Bilinguale Klassen

Auf der Grundlage eines Protokolls vom 20.12.2004 zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Generalkonsulat der Republik Italien in Frankfurt wurden an der Freiherr-vom-Stein-Schule (Gymnasium), der Holzhausenschule (Grundschule) und der Mühlbergschule (Grundschule) in Frankfurt „bilinguale deutsch-italienische Zweige“ eingerichtet.

Um den interkulturellen Charakter des Konzepts zu betonen, stellt die italienische Seite Lehrkräfte, und zwar für jede Klasse der Holzhausenschule eine Lehrkraft mit halber Stelle.

Die Aufnahme in eine bilinguale deutsch-italienische Klasse setzt eine entsprechende Anmeldung voraus. Die Hälfte der 25 Plätze pro Klasse ist für Kinder aus dem Schulbezirk der Holzhausenschule vorgesehen, die andere Hälfte für Kinder italienischer Abstammung aus anderen Frankfurter Stadtteilen, vorzugsweise aus Frankfurt-Mitte oder Frankfurt-Nord. Kinder, die nicht im Schulbezirk der Holzhausenschule wohnen, müssen einen „Gestattungsantrag“ stellen.

Im Sekundarbereich ist die Fortführung des Projekts an der Freiherr-vom-Stein-Schule (Gymnasium) und an der Deutschherrenschule (Realschule) gewährleistet.

Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium können die Schüler dann das Abitur und die „Maturità“ (italienisches Abitur) erwerben.

Bilis-Verein

Der Verein „biLis - Freunde einer deutsch-italienischen Schule in Frankfurt am Main e.V.“ wurde 1997 gegründet. Er war an der Entstehung des bilingualen Projekts in Frankfurt maßgeblich beteiligt und unterstützt bis heute die beteiligten Schulen und Familien durch ergänzende Angebote und Tätigkeiten.

Er tritt als Elternverein zudem für die Interessen und Belange der Schülerschaft und Eltern gegenüber den Schulleitungen und Behörden auf.

Weitere Informationen unter www.bilis.org

Bundesjugendspiele

Am Ende des Schuljahrs finden regelmäßig die Bundesjugendspiele für die Schüler unserer dritten und vierten Klassen statt (Laufen, Werfen, Weitsprung). Für die Schüler der ersten und zweiten Klassen wird eine „Mini-Olympiade“ organisiert.

Je nach erreichter Leistung in den Disziplinen Lauf, Weitsprung und Wurf erhalten die Schüler eine Teilnahme-Urkunde, Siegerurkunde oder sogar eine vom Bundespräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunde.

Computer

Computer sind inzwischen fester Bestandteil jeder Schule. Kindgerechte elektronische Lernprogramme unterstützen die Unterrichtsarbeit in den Klassen. Jede unserer Klassen hat  zwei Computer-Arbeitsplätze für differenzierte Angebote. Außerdem steht ein Computer-Raum mit 14 Arbeitsplätzen für Arbeiten mit einer Lerngruppe zur Verfügung.

Denkmalschutz

Das Gebäude der Holzhausenschule steht wegen seiner Fassadengestaltung unter Denkmalschutz. Es wurde in den Jahren 1925 bis 1928 von dem Baudirektor Dr. Martin Elsässer, einem Mitarbeiter von Ernst May, entworfen und 1928 eingeweiht.

Deutschförderung

Die Förderung der Sprachkompetenz in Deutsch ist eine zentrale Aufgabe jeder Schule. In den ersten beiden Jahrgängen haben die Schüler sechs Stunden wöchentlich Deutsch-Unterricht, in den Klassen drei und vier je fünf Stunden. Daneben ist das Deutsch-Training Aufgabe der Lehrkräfte in jedem anderen Fach.

Für Kinder mit Schwierigkeiten beim Lesen oder Rechtschreiben werden besondere Maßnahmen ergriffen.

Für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt es sogenannte „DaZ-Stunden“ (Deutsch als Zweitsprache).

Dialogos-Verein

Der Dialogos-Verein wurde 2009 gegründet, um den Griechisch-Schwerpunkt an der Holzhausenschule zu unterstützen. Er ergreift bildungspolitische Initiativen, um das Griechisch-Lernen an der Holzhausenschule zu konsolidieren. Er hat für die Schüler, die Griechisch lernen, eine Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung aufgebaut. Er ist Ansprechpartner für die ca. 80 Eltern, deren Kinder per Gestattungsantrag an der Holzhausenschule unterrichtet werden.

Disziplin

Ohne gegenseitigen Respekt, ohne Einhaltung plausibler Regeln und ohne Selbstbeherrschung und Selbstkontrolle ist Unterricht nicht möglich.

Für die Schüler gilt, dass sie die Anweisungen der Lehrkräfte befolgen müssen.

„Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Sie haben die Weisungen der Lehrkräfte zu befolgen, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind neben diesen auch die Eltern dafür verantwortlich.“ (Hessisches Schulgesetz § 69 Abs. 4)

Für die Lehrkräfte gilt das Züchtigungsverbot, das Verbot herabwürdigender Maßnahmen und das Willkürverbot. Außerdem müssen Lehrkräfte bei Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Disziplin im Unterricht und in der Schule den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Eingangsstufe

„In Eingangsstufen können Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, aufgenommen und innerhalb von zwei Schuljahren kontinuierlich an die unterrichtlichen Lern- und Arbeitsformen der Grundschule herangeführt werden. Sozialpädagogische Methoden und Methoden des Unterrichts sind miteinander zu verbinden. Die Eingangsstufe ist Bestandteil der Grundschule; sie ersetzt die Jahrgangsstufe 1.“ (Hessisches Schulgesetz § 18 Abs. 3)

Kinder, die in die Eingangsstufe der Holzhausenschule aufgenommen werden, haben also eine Grundschulzeit von insgesamt fünf Jahren. Ab Klasse 2 wird die Eingangsstufenklasse wie eine normale Grundschulklasse weiter geführt.

Für die Eingangsstufenklasse können 25 Kinder aus dem Schulbezirk angemeldet werden.

Einschulung

Die Einschulung der Erstklässler findet immer am 2. Schultag des entsprechenden Schuljahrs statt. Die neuen Schülerinnen und Schüler werden dazu von der Holzhausenschule eingeladen.

Nach einer kurzen Feier im Musiksaal der Schule gehen die Kinder mit ihrer Klassen-Lehrkraft in ihren Klassenraum und haben eine Schulstunde lang Unterricht.

In der Zwischenzeit können die Eltern sich im „Einschulungs-Café“ mit Kaffee und Kuchen versorgen. Das Einschulungs-Café wird vom Förderverein der Schule organisiert und mit Kuchenspenden aus der Elternschaft des 2. Schuljahrs bestückt.

Am darauf folgenden Tag haben die Erstklässler Unterricht nach Plan.

Die Eingangsstufenkinder werden am 3. Schultag des entsprechenden Schuljahrs aufgenommen.

Elternabend

Auf den Elternabenden der Klassen werden die wichtigsten Angelegenheiten des Klassen-Unterrichts besprochen. „In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden. Die Klassenelternschaft kann Vorschläge für die Tagesordnung der Sitzungen des Schulelternbeirates machen.“ (Hessisches Schulgesetz § 107 Abs. 1)

Zu den Elternabenden lädt der Klassenelternbeirat jeweils ein. Pro Schulhalbjahr soll mindestens ein Elternabend stattfinden.

„An den Versammlungen der Klassenelternschaft nimmt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer teil. Den übrigen Lehrerinnen und Lehrern der Klasse sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter steht die Teilnahme frei. … Auf Antrag eines Viertels der Klassenelternschaft sind sie zur Teilnahme verpflichtet.“ (Hessisches Schulgesetz § 107 Abs. 3)

Elternbeirat

„Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein Elternteil als Stellvertreterin oder Stellvertreter.“ (Hessisches Schulgesetz § 106 Abs. 1)

Wahlberechtigt und wählbar zu den Elternvertretungen sind die Eltern.

Unter „Eltern“ versteht das Hessische Schulgesetz (§ 100 Abs. 1):

  • die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
  • anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Englisch

Die Stundentafel für die Grundschule sieht ab dem dritten Schuljahr das Fach „Eine erste Fremdsprache“ vor mit zwei Wochenstunden Unterricht. An der Holzhausenschule ist die erste Fremdsprache Englisch.

Entschuldigung

„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern … unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen“ (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 Abs. 1).

Die Entschuldigung muss poststelle.holzhausenschule@stadt-frankfurt.de

Das Schulsekretariat informiert dann seinerseits unverzüglich die Klassen-Lehrkraft über das Versäumnis.

„Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren.“ (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 Abs. 3)

Erweiterte schulische Betreuung

An der Holzhausenschule gibt es im Erdgeschoss der Schule eine „Erweiterte schulische Betreuung“ (ESB) mit 100 Plätzen. Träger der ESB ist die „Lehrerkooperative“, die wiederum dem ASB (Arbeitersamariterbund) angegliedert ist.

Die ESB ist geöffnet von Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr. Die Schüler bekommen ein warmes Mittagessen. Die Platzvergabe erfolgt nach „Hort-Kriterien“ (Vereinbarkeit von Beruf und Familie). Anmeldung bitte direkt bei der ESB-Leitung (Telefon: 069-269235891; E-Mail esb-holzhausenschule@lehrerkooperative.de ).

Fasching

Am Faschingsdienstag können die Kinder verkleidet in die Schule kommen und feiern dann in ihren Klassen Karneval. Wie an diesem Tag die Betreuungssituation ist, erfahren die Eltern rechtzeitig über die Schule.

Ferien

Nach dem sogenannten „Hamburger Abkommen“ betragen die Schulferien in allen Bundesländern insgesamt 75 Werktage im Schuljahr. Die Zählung beginnt jeweils mit den Sommerferien. Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Die Ferien gliedern sich in Sommerferien, Herbstferien, Weihnachtsferien und Osterferien. Zusätzlich bestehen „bewegliche Ferientage“, die zur Überbrückung von Unterrichtstagen zwischen Feiertagen und Wochenenden verwendet werden können.

Die Ferienzeiten der nächsten Schuljahre in Hessen können auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums recherchiert werden.

Die drei beweglichen Ferientage für die Schulen in Frankfurt werden jährlich vom Staatlichen Schulamt Frankfurt festgelegt und den Eltern über die Schule rechtzeitig bekannt gegeben.

Förderausschuss

Wenn bei einem Kind aufgrund einer umfassenden und lang andauernden Beeinträchtigung die Schulleistungen oder das Arbeits- und Sozialverhalten erhebliche Defizite aufweisen und allgemeine schulische Maßnahmen der Prävention nicht ausreichen, kommt ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in Betracht.

Um darüber zu entscheiden, wird von der Schulleitung ein Förderausschuss eingerichtet, dem die Schulleiterin oder der Schulleiter angehören, die Klassen-Lehrkraft des Schülers, eine Lehrkraft des regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums als Vorsitzende(r), die Eltern des Kindes sowie ein Vertreter des Schulträgers. Der Förderausschuss hat die Aufgabe, eine Empfehlung über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung zu erstellen. (Hessisches Schulgesetz § 54)

Förderstunden

„Die einer Schule über den Pflichtunterricht hinaus zur Verfügung stehenden zusätzlichen Stunden sind für besondere Fördermaßnahmen zu verwenden.“ (Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I § 6 Abs. 3)

Die Schulleitung entscheidet im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte über Konzept, Ziel und Verteilung der Stunden.

Förderverein

Zur Unterstützung der Arbeit der Holzhausenschule wurde der gemeinnützige „Förderverein der Holzhausenschule e.V.“ gegründet. Mit Spenden und Anschaffungen unterstützt er die pädagogische Arbeit der Schule. Er organisiert ein umfangreiches Kurs-Angebot für die Schüler im Nachmittagsbereich und bietet eine (kostenpflichtige) Betreuung täglich von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr an.

Fremdsprachen

Die Pflicht-Fremdsprache an der Holzhausenschule ist Englisch. Mit wöchentlich zwei Stunden wird Englisch im 3. und 4. Schuljahr unterrichtet. Die Schüler bekommen dafür Leistungsnoten im Zeugnis.

Zusätzlich können sich die Schüler im AG-Bereich ab Klasse 3 in eine Fremdsprachen-AG (Französisch, Italienisch) einwählen. Der Förderverein bietet im Nachmittagsbereich außerdem noch Chinesisch an.

Für die Schüler des 2. Schuljahres bieten wir ein „Sprachen-Karussell“ verschiedener Fremdsprachen an.

Frühstückspause

Direkt nach der ersten großen Pause frühstücken die Kinder im Klassenraum. Die Holzhausenschule legt Wert auf ein gesundes Frühstück ohne Süßigkeiten. Die Schüler bringen in einer Frühstücksdose ihr eigenes Frühstück mit.

Fundsachen

Im Foyer des Südeingangs befinden sich die Kleiderständer und die Schuhregale für die Fundsachen.

Ganztagsentwicklung

Die Holzhausenschule hat zum Ziel, sich zur Ganztagsschule zu entwickeln. Die erste Etappe dafür ist bereits erreicht: die Schule verfügt über eine „Pädagogische Mittagsbetreuung“.

Gestattungsantrag

Für Schüler im Grundschulalter gilt grundsätzlich, dass sie die Grundschule ihres Wohnbezirks besuchen müssen. Die Schulbezirksgrenzen werden vom Schulträger (Stadt Frankfurt) festgelegt. Eine Wahlfreiheit besteht erst bei der Entscheidung für die weiterführende Schule. „In der Grundschule haben die Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht durch den Besuch der Grundschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk sie wohnen“ (Hessisches Schulgesetz § 60 Abs. 4)

Aus „wichtigem Grund“ kann das Staatliche Schulamt Frankfurt allerdings den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule gestatten, wenn die Aufnahmekapazität der anderen Schule nicht erschöpft ist (Hessisches Schulgesetz § 66).

Griechischunterricht

Mit dem Staatlichen Schulamt Frankfurt besteht eine Übereinkunft, dass Grundschüler, die über Griechisch-Kenntnisse verfügen, den Regelunterricht der Holzhausenschule besuchen können. Der griechische Staat schickt Lehrkräfte an die Holzhausenschule, die den Griechischunterricht übernehmen. Eltern, die Interesse an dem griechischen Zusatzprogramm haben, müssen für ihre Kinder einen „Gestattungsantrag“ für die Aufnahme in die Holzhausenschule stellen.

Handys

Handys sind während des Unterrichts und in den Hofpausen nicht erlaubt. Natürlich können die Schüler Handys mitbringen, um nach dem Unterricht mit ihren Eltern Kontakt aufzunehmen, wenn es nötig ist.

Hausaufgaben

Der Hausaufgaben-Beschluss der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz der Holzhausenschule vom 3.11.2010 sieht vor:

„Hausaufgaben werden in der Holzhausenschule nach den gültigen Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes erteilt. Freitags werden in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben gegeben. Es können unerledigte Aufgaben der vergangenen Woche, z.B. aus dem Stationenlernen oder der Wochenplanarbeit, bearbeitet werden. Auch Leseübungen sind wünschenswert.“

Hausaufgaben-Betreuung

Eine Hausaufgaben-Betreuung findet in der PMB („Pädagogische Mittagsbetreuung), in der ESB („Erweiterte schulische Betreuung“), in der Bilis-Betreuung und in der Dialogos-Betreuung statt.

Auch eine Gruppe Ehrenamtlicher betreut Holzhausen-Schüler in der sogenannten „Kreativwerkstatt“. Die Klassenlehrerinnen sprechen hierfür eine Empfehlung aus.

Hausmeister

Der Schulhausverwalter ist für das Schulgebäude und die Außenanlagen verantwortlich. Seine Arbeitszeit ist von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr (minus zwei Stunden Mittagspause), am Freitag bis 16.00 Uhr.

Hausschuhe

Um die Klassenräume sauber zu halten, wurde beschlossen, dass die Schüler die Unterrichtsräume nur mit Hausschuhe betreten. Die Hausschuhe sollten mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet sein.

Hofpause

Während des Unterrichts-Vormittags gibt es zwei Hofpausen: von 9.30 Uhr bis 9.50 Uhr (nach der 2. Stunde) und von 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr (nach der 4. Stunde). Im Nachmittagsbetrieb werden die Hofpausen von den Betreuungskräften selbsttätig organisiert.

Für die Hofpausen wurde ein ausgeklügeltes Ausleihsystem von Sport- und Spielgeräten aus unserem „Bauwagen“ (Spiel- und Spaßmobil) entwickelt.

An zwei Tagen in der Woche haben die Schüler die Möglichkeit, in der Hofpause in der Schulbibliothek sich Bücher auszuleihen.

Fußballspielen ist in der 1. Pause für die Erst- und Zweitklässler vorgesehen, in der 2. Pause für die Dritt- und Viertklässler.

Holzhausen-Kurier

Jeden Monat erscheint unser „Holzhausen-Kurier“, um Eltern und Schüler über alles Wichtige aus dem Schulleben zu informieren. Der Holzhausen-Kurier wird auch auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

Holzhausenschlösschen

Mit der Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen verbindet uns eine pädagogische Kooperation. Die Stiftung hat schon mehrmals für finanzielle Zuschüsse gesorgt, und auf dem Kinderfest des Holzhausenschlösschens sind wir regelmäßig mit einem Stand und musikalischen Beiträgen vertreten.

Homepage

Die Homepage-Adresse der Holzhausenschule: holzhausen.frankfurt.schule.hessen.de

Jahrbuch

Einmal im Jahr am Ende des Schuljahres erscheint unser Jahrbuch, das die wichtigsten Ereignisse des Schullebens zusammenfasst und in dem jede Klasse mit einem Klassenfoto vertreten ist. Das erste Jahrbuch der Holzhausenschule erschien im Schuljahr 2007/2008. Das Jahrbuch ist die Chronik der Schule. Ein Redaktions- und Layout-Team aus Eltern und Mitgliedern der Schulleitung sorgt dafür, dass das Jahrbuch rechtzeitig fertiggestellt wird. Finanziell unterstützt wird die Jahrbuch-Produktion durch den Förderverein der Holzhausenschule.

Kann-Kinder

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Kennenlerntags und des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt dann mit der Einschulung.

Kennenlerntag

Um die zukünftigen Erstklässler kennen zu lernen und ihren Entwicklungsstand einschätzen zu können, veranstaltet die Schule jedes Jahr vor den Osterferien einen „Kennenlerntag“. Die Anmeldekinder werden in kleinen Gruppen zusammengefasst und absolvieren ein Programm, das einem Schulvormittag ähnelt. Wegen des großen Aufwands für die vielen Anmeldekinder haben die „regulären“ Schulkinder an diesem Tag unterrichtsfrei.

Klassenkasse

Die Eltern einer Klasse entscheiden auf dem Klassenelternabend, wie hoch der Beitrag zur Klassenkasse sein soll. Davon werden Ausgaben bestritten, die nicht durch das Schulbudget abgedeckt sind.

Kleine Holzhausenkünstler - ganz groß

Am 7. Mai 2008 eröffneten wir eine Konzertserie, die zum musikalischen Profil der Schule gehört. Sie trägt den Titel „Kleine Holzhausenkünstler - ganz groß“. Fünf- bis sechsmal im Jahr treten immer drei Klassen aus verschiedenen Jahrgängen im Musiksaal auf, um Gedichte, Tänze und Musikstücke vor den Eltern zu präsentieren. Meistens sind auch noch Solisten aus den jeweiligen Klassen dabei, die dann am Klavier, an der Gitarre, der Geige, der Trompete oder am Cello kleine Solostücke vorspielen dürfen.

Koalitionsvertrag

Die Koalitionsvereinbarung der Regierungskoalition aus CDU und Grünen vom 23.12.2013 für die Legislaturperiode 2014 - 2018 enthält folgende grundschulspezifische Vorhaben:

  • Einladung zu einem „Bildungsgipfel“ für alle an Schule Beteiligten, um eine Vereinbarung über die Schulentwicklung in Hessen für die nächsten zehn Jahre zu erreichen;
  • Verlässlichkeit bei der Lehrerausstattung und Gewährleistung der 105prozentigen Lehrerversorgung;
  • Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans;
  • Ausbau des flexiblen Schulanfangs an Grundschulen;
  • Pakt für den Nachmittag: Ausweitung des Ganztagsschulprogramms;
  • Förderung nach Sozialindex;
  • Verbesserung der Voraussetzungen für inklusive Beschulung;
  • Förderung der Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund;
  • Förderung von Schülern mit besonderer Begabung.

Kopfläuse

Wenn in einer Klasse Kopfläuse auftreten, erhält die Elternschaft der betroffenen Klasse eine entsprechende Information durch die Schulleitung. Sollten bei einem Kind Kopfläuse auftreten, so muss das Kind mit dem entsprechenden Mittel behandelt werden. Das Kind kann die Schule wieder besuchen, wenn die Eltern plausibel nachweisen, dass ihr Kind behandelt wurde. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Krankmeldung

Sollte ihr Kind wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben müssen, so melden Sie dies bitte unverzüglich der Schule: per Anruf im Sekretariat (außerhalb der Dienstzeiten ist der Anrufbeantworter eingeschaltet) oder per Mail an die Poststelle der Schule ( poststelle.holzhausenschule@stadt-frankfurt.de ).

Die Schulsekretärin erstellt täglich eine Liste der kranken Kinder für die Klassenlehrkräfte.

Wenn ein Kind fehlt, das nicht auf dieser Liste steht, rufen wir zu Hause an. Wenn wir zu Hause niemanden erreichen, müssen wir die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen, weil dann nicht auszuschließen ist, dass dem Kind auf dem Schulweg etwas passiert ist.

Lehrmittelfreiheit

In Hessen herrscht Lehrmittelfreiheit. Die für den Unterricht benötigten Schulbücher werden vom Staat bezahlt und den Kindern ausgeliehen. In der Regel sollen die Schulbücher fünf Jahre halten. Wir legen Wert auf sorgfältigen Umgang mit den Schulbüchern. Deshalb wird jedes Schulbuch mit einer Nummer versehen und einem Kind zugeordnet. Es muss von den Eltern mit einem Schutzumschlag versehen werden. Bei Beschädigung des Buches durch einen Schüler müssen die Eltern das Buch ersetzen.

Die Fibeln für das 1. Schuljahr werden nicht ausgeliehen. Die Kinder des 1. Schuljahrs können am Ende des Schuljahrs ihre Bücher behalten.

Lesepaten

Seit dem Schuljahr 2011/2012 arbeiten an unserer Schule ehrenamtlich „Lesepaten“. Sie üben mit einzelnen Kindern während des Unterrichtsvormittags das Lesen und sind uns eine große Hilfe beim Leselernprozess. Bei Interesse an dieser Tätigkeit melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule.

Lesetage

Seit 2009 veranstaltet das Büchereiteam unserer Schule einmal jährlich „Lesetage“. An diesen Tagen werden prominente Kinderbuch-Autoren zum Vorlesen eingeladen, um bei den Schülern die Motivation zum Lesen und zur Lektüre zu verstärken. Eröffnet werden die Lesetage immer von einer prominenten Person des öffentlichen Lebens. Am Ende steht der Vorlesewettbewerb der vierten Klassen mit der Krönung der „besten Vorleser“ der Holzhausenschule.

LRRS

LRRS ist die Abkürzung für Lese-Rechtschreib-Rechenschwäche. Mit diesem Begriff werden besondere und lang andauernde Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen zusammengefasst. Auf diese Teilleistungsstörungen muss die Schule Rücksicht nehmen und entsprechende Fördermaßnahmen anbieten.

Mittagessen

Für die Kinder, die in der „Pädagogischen Mittagsbetreuung“, in der „Erweiterten schulischen Betreuung“ oder beim Dialogos-Verein angemeldet sind sowie für die Kinder der bilingualen Klassen wird ein warmes Mittagessen zur Verfügung gestellt, das von einem Caterer angeliefert wird. Die Kosten betragen für die Eltern 3 Euro. Der Essenspreis wird durch die Stadt Frankfurt subventioniert.

Mitteilungen

Mitteilungen der Klassenlehrkraft Ihres Kindes erhalten Sie über die sogenannte „Ranzenpost“, über das Mitteilungsheft oder per Mail.

Mitteilungen der Schulleitung erhalten Sie über den Holzhausen-Kurier.

Museumsbesuche

Frankfurt hat eine reichhaltige Museums-Landschaft. Museen sind außerschulische Lernorte und deshalb für den Bildungsprozess der Kinder wichtig. Für Museumsbesuche und Besuche kultureller Veranstaltungen stellt das Stadtschulamt pro Kind und pro Jahr 10 Euro zur Verfügung.

Musikalische Grundschule

Seit 2009 ist die Holzhausenschule zertifizierte „Musikalische Grundschule“. In einem jährlich zu aktualisierenden Aktionsplan muss die Schule nachweisen, wie der musikalische Schwerpunkt im schulischen Alltag verankert wird.

Nachmittagsangebote

Nachmittagsangebote für unsere Schüler in Form von Kursen werden vom Förderverein organisiert, aber auch in Form von AGs der Schule oder der „Erweiterten schulischen Betreuung“.

Nachteilsausgleich

„Bei Schülerinnen und Schülern mit einer nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung (z.B. Armbruch) oder mit Behinderungen, die eine Unterrichtung mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung zulassen, ist bei mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungsanforderungen auf deren besondere Bedürfnisse durch individuelle Fördermaßnahmen angemessen Rücksicht zu nehmen. Auf Antrag ist ihnen ein Nachteilsausgleich zu gewähren oder eine differenzierte Leistungsanforderung zu stellen.“

„Formen des Nachteilsausgleichs … sind entsprechenden den Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers insbesondere:

  1. verlängerte Arbeitszeiten, etwa bei Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen,
  2. Bereitstellen oder Zulassen spezieller technischer und didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel wie Wörterbuch, Computer und Audiohilfen,
  3. Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen wie Lesepfeil, größere Schrift, spezifisch gestaltete Arbeitsblätter,
  4. differenzierte Aufgabenstellung, insbesondere auch bei besonderen Schwierigkeiten in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen oder - in der Grundschule - beim Rechnen,
  5. mündliche statt schriftliche Prüfung, z.B. einen Aufsatz auf Band sprechen,
  6. unterrichtsorganisatorische Veränderungen, z.B. individuell gestaltete Pausenregelungen, individuelle Arbeitsplatzorganisation, individuelle personelle Unterstützung, Verzicht auf Mitschrift von Tafeltexten,
  7. differenzierte Hausaufgabenstellung,
  8. individuelle Sportübungen.

„Die Entscheidung über die Gewährung und die Dauer eines Nachteilsausgleichs trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern … oder auf Antrag der Klassenkonferenz nach Beteiligung der Eltern. … Besteht für die Schülerin oder den Schüler ein Förderplan, sind Hinweise auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in diesen aufzunehmen. Die Eltern sowie die Schülerin oder der Schüler sind über die jeweiligen Formen des vorgesehenen Nachteilsausgleichs zu informieren.“

„Ein Vermerk über den gewährten Nachteilsausgleich ist in Arbeiten und Zeugnissen dann aufzunehmen, wenn damit ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung verbunden ist.

Wenn mit dem gewährten Nachteilsausgleich ein Abweichen von den Grundsätzen (der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung) nicht verbunden ist, ist ein entsprechender Vermerk nicht zulässig.“ ( Auszug aus der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ vom 19.8.2011)

Ordnungsmaßnahmen

Zur Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule können bei gravierendem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden. Diese Ordnungsmaßnahmen reichen vom Ausschluss für den Rest des Schultages bis hin zum vorübergehenden Ausschluss vom Schulbesuch. Vorrangiges Ziel jeder Maßnahme ist dabei immer die langfristige positive Änderung des Verhaltens der Schülerin/des Schülers, um Gefährdungen von Mitschülern oder die Störung des Schul- und Unterrichtsbetriebes  zu vermeiden.

Ordnungsmaßnahmen werden von der Schulleitung verhängt und in der Schülerakte dokumentiert. Die Eltern werden zur Besprechung der Ordnungsmaßnahme in die Schule gebeten.

Eine Ordnungsmaßnahme wird nur dann ergriffen, wenn im Vorfeld pädagogische Maßnahmen bei dem Schüler/der Schülerin sich als wirkungslos erwiesen haben.

Pädagogische Maßnahmen

Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten, die der Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schüler und der Bereitschaft zu verantwortlichem sozialen Handeln nach den Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität dienen sollen. Die pädagogischen Maßnahmen sollen möglichem Fehlverhalten vorbeugen.

In Betracht kommen

  • die Ermahnung,
  • Gruppengespräche mit dem Schüler und seinen Eltern,
  • die formlose schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens mit Kopie in der Schülerakte,
  • die Beauftragung mit Aufgaben, „die geeignet sind, den Schüler sein Fehlverhalten erkennen zu lassen“,
  • das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts,
  • die Wegnahme von Gegenständen mit Rückgabe am Ende des Unterrichtstags.

Pädagogische Mittagsbetreuung

Die „Pädagogische Mittagsbetreuung“ (PMB) ist die erste Stufe zur Ganztagsentwicklung der Schule. Sie gibt es an der Holzhausenschule seit 2011.

Nach Unterrichtsschluss bekommen die dort angemeldeten Kinder ein warmes Mittagessen und können mit den Hausaufgaben anfangen.

Die Öffnungszeit der PMB ist täglich von 11.30 bis 14.00 Uhr. In der PMB arbeiten Lehrkräfte und Betreuungspersonen gemeinsam.

Pausenfreunde

Das Projekt „Pausenfreunde“ wurde im Schuljahr 2013-2014 eingeführt. Immer zwei Viertklässler sind in jeder Pause auf dem Schulhof unterwegs, um Konflikte zu entschärfen und gegebenenfalls Hilfe von den aufsichtsführendenLehrkräften zu holen. Die Pausenfreunde sind durch eine besondere Weste gekennzeichnet. Pausenfreund zu sein, bedeutet ein freiwilliges Engagement, das im Zeugnis positiv vermerkt wird.

Präventionsprogramm

Wir schulen die Kinder im respektvollen Umgang miteinander, in der Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen und stärken ihr Selbstbewusstsein in der Persönlichkeitsentwicklung.

Dazu organisieren wir im 2. Schuljahr das Programm „Kidpower“ als Workshop für Eltern und für Kinder. Der Kurs soll den Kindern Selbstvertrauen bei Gefahrensituationen vermitteln. Ziel ist es, dass die Kinder ihre Stärken entdecken, Selbstschutzfähigkeiten üben und Handlungskompetenz entwickeln.

Im 3. Schuljahr führen wir ein Übungsprogramm zur gewaltfreien Kommunikation mit einer Stoffgiraffe als Identifikationsfigur (Programm „Giraffensprache“) durch. Alle Klassen des dritten Schuljahrs durchlaufen außerdem am Computer das Programm „Cool and Safe“

Für das 4. Schuljahr haben wir das Programm „Pausenfreunde“ entwickelt. Außerdem findet im 4. Schuljahr ein Trainingsprogramm mit der Jugendpolizei statt.

Projektwoche

Alle zwei Jahre finden in der Schule Projektwochen statt. Die Schüler arbeiten während der Projektwoche in klassenübergreifenden Gruppen zu einem bestimmten Leit-Thema. Sinn der Projektwoche ist, gemeinschaftliches Lernen einmal anders zu organisieren und den Schülern Möglichkeiten zu einem Lernprozess zu geben, der sich an ihren Interessen orientiert.

Ranzenpost

Unter „Ranzenpost“ verstehen wir die Mitteilungen, die die Kinder von der Klassenlehrkraft nach Hause für die Eltern mitbekommen. In den Klassen-Elternversammlungen wird die Organisation der Ranzenpost erläutert.

Regenpause

Nur wenn es in Strömen regnet, verbringen die Kinder die Pause nicht auf dem Schulhof, sondern im Gebäude oder in den Containern. Die Lehrkraft im Container C 37 entscheidet über die Regenpause und stellt bei starkem Regen eine Stange mitten auf den Schulhof als Signal für „Regenpause“. Bitte statten Sie Ihr Kind mit regenfester Kleidung so aus, dass es bei Nieselregen draußen spielen kann.

Reinigung der Schule

Für die Unterhaltsreinigung der Schule ist eine Reinigungsfirma zuständig, die mit der Stadt Frankfurt einen Vertrag über die entsprechenden Leistungen abgeschlossen hat. Zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr werden täglich die Treppenhäuser, die Flure, die Unterrichtsräume, die Fachräume und die sanitären Anlagen gereinigt.

Für die Säuberung des Schulhofs ist der Schulhausverwalter zuständig.

Schneefall

Im Winter sorgt bei Schneefall ein von der Stadt Frankfurt beauftragter „Winterdienst“ für die Räumung der Wege zu den Haus- und Containereingängen. Eine vollständige Schneeräumung des Schulhofs findet nicht statt. „Schneeballschlachten“ auf dem Schulhof sind nicht erlaubt.

Schüleranmeldung

Die Schüleranmeldung für die Erstklässler findet immer im März statt, und zwar im Jahr vor der Einschulung. Das zukünftige Schulkind wird in der Schule vorgestellt. Ein kleiner Sprachtest wird durchgeführt, um das Niveau der Sprachkenntnisse festzustellen.

Schülerzahlen

Im Schuljahr 2013-2014 hat die Holzhausenschule 503 Schüler in 22 Klassen.

Schularzt

Schulpflichtige Kinder sind zur Teilnahme an einer schulärztlichen Einschulungsuntersuchung verpflichtet.

Dabei untersuchen Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Kinder und prüfen, ob sie körperlich, geistig und emotional in der Lage sind, die Schule zu besuchen. Der schulärztliche Dienst entscheidet nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Dies geschieht in Zusammenarbeit und nach Absprache der Schulleitung mit dem Kindergarten, den Eltern und dem schulärztlichen Dienst.

Schulbezirk

Für Grundschulkinder gilt die Regelung, dass sie die Grundschule ihres Wohnbezirks besuchen müssen. Jede Grundschule hat einen eigenen, genau definierten Schulbezirk. In Zweifelsfällen genügt ein Anruf im Sekretariat.

Schulbücher

Schulbücher werden kostenlos ausgeliehen. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte entscheidet, welche Schulbücher an der Schule eingesetzt werden. Die Schulbücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln.

Schulfest

Alle zwei Jahre findet im Sommer ein Schulfest statt mit Aktionen, Darbietungen und kulinarischen Angeboten.

Schulgebäude

Die sogenannte „Kubatur“ des Schulgebäudes der Holzhausenschule steht unter Denkmalschutz. Erbaut wurde die Schule 1928 unter der Leitung des Architekten Martin Elsässer. Martin Elsässer gilt in der Architektur als Vertreter einer „neuen Sachlichkeit“. Von ihm ist auch die Römerstadtschule entworfen worden sowie die ehemalige Großmarkthalle. Eine architektonische Besonderheit im Schulgebäude ist der Treppengang im Südbereich.

Schulhof

Der Schulhof der Holzhausenschule bietet genug Platz für Sport und Spiel, aber auch für Ruhe und Rückzug. Klettergerüste, Tischtennisplatten, ein Basketballkorb, eine Rutsche, eine Vogelnestschaukel, ein Baumhaus, ein Balancier-Parcours, ein großer Sandkasten, Picknick-Bänke und eine schattenspendende zweireihige Baum-Allee zeichnen den Schulhof der Holzhausenschule aus.

Schuljahr

Juristisch betrachtet beginnt jedes Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Sie tagt mindestens einmal im Halbjahr und diskutiert die grundlegenden Fragen des Schulablaufs. Sie ist paritätisch besetzt von fünf Eltern und fünf Lehrkräften. Den Vorsitz führt als 11. Mitglied der Schulleiter / die Schulleiterin. Die Amtszeit der Schulkonferenz beträgt zwei Jahre.

Schulordnung

Jede Schule hat eine Schulordnung, in der die Regelungen für den schulischen Alltag niedergeschrieben sind. Oberstes Prinzip der Schulordnung der Holzhausenschule ist der gegenseitige Respekt aller am Schulleben beteiligten Personen.

Schulpflicht

Schulpflicht besteht für alle Kinder, die im Land Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Schulpflicht hat in Hessen Verfassungsrang. Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August desselben Jahres.

Die Schule muss den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder überwachen (siehe „Krankmeldung“ und „Entschuldigung“).

Schulprogramm

Jede Schule ist verpflichtet, in einem Schulprogramm die Leitlinien ihrer pädagogischen Arbeit festzulegen. Das Schulprogramm ist ein Prozess-Dokument, d.h., es wird jeweils aktualisiert und neuen Gegebenheiten angepasst.

Schulranzen

Das Gewicht des Schulranzens sollte zehn Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Ein wichtiger Moment im pädagogischen Prozess der Selbständigkeitserziehung ist das Heranführen der Kinder an eine Ordnungssystematik im Schulranzen, damit nicht unnötige Unterrichtszeit durch Herumsuchen verloren geht.

Schulstunden

Eine „Schulstunde“ dauert 45 Minuten. Die 1. Stunde in der Holzhausenschule beginnt um 8.00 Uhr, die 2. Stunde beginnt um 8.45 Uhr. Um 9.30 Uhr beginnt die erste große Pause (bis 9.50 Uhr). Die 3. Stunde geht von 9.50 Uhr bis 10.35 Uhr, die 4. Stunde von 10.35 Uhr bis 11.20 Uhr. Um 11.20 Uhr beginnt die zweite große Pause (bis 11.40 Uhr). Die 5. Stunde geht von 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr. Danach ist eine Fünf-Minuten-Pause bis 12.30 Uhr. Die 6. Stunde geht von 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr, die 7. Stunde von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr.

Schulweg

Auf dem Schulweg sind die Schüler bei der Unfallkasse Hessen im Falle von Verletzungen versichert.

Schwimmunterricht

Die Schüler des 3. Jahrgangs haben zusätzlich zum normalen Sportunterricht einen Unterricht im Schwimmen. Ziel ist es, Nichtschwimmern das Schwimmen beizubringen und die Schwimmer auf ein höheres Niveau zu bringen.

Sportunterricht

In allen Klassenstufen der Grundschule stehen den Schülern drei Wochenstunden Sport zu. Sofern nicht alle Sportstunden in der Turnhalle gegeben werden können, sind Bewegungsstunden im Stundenplan vorgesehen.

Sportwoche

Neben den Bundesjugendspielen gehört die Sportwoche in der Turnhalle zu den Höhepunkten des Sportunterrichts. In der Sportwoche erhält jeder Jahrgang in der Turnhalle ein besonderes Übungsangebot. Außerdem werden Klassenturniere durchgeführt.

Sprachstörungen

Um Sprachstörungen unserer Schüler möglichst früh zu entdecken, arbeiten wir mit dem Beratungs- und Förderzentrum der Weißfrauenschule zusammen. Eine Förderschullehrerin dieser Schule ist zweimal wöchentlich bei uns ambulant tätig, um Kindern mit Sprachstörungen zu helfen und den Lehrkräften und Eltern therapeutische Tipps zu geben.

Sprachenkarussell

Das „Sprachenkarussell“ gehört zu den Bestandteilen unseres Sprachen-Profils. Im 2. Schuljahr erhalten die Schüler die Möglichkeit, mehrere Fremdsprachen kennen zu lernen, so dass sie sich dann im 3. Schuljahr - unabhängig von Englisch - für eine AG in einer gewünschten Fremdsprache entscheiden können.

Stundenplan

Die Schüler der Holzhausenschule erhalten zu Beginn des Schuljahres den Stundenplan ihrer Klasse. Dieser Stundenplan ist verlässlich, d.h., bei Erkrankung einer Lehrkraft ist die Schule verpflichtet, Vertretungsunterricht anzubieten.

Die Anzahl der Wochenstunden pro Klasse ist per Erlass geregelt.

In Klasse 1 und 2 sind 21 Wochenstunden Pflichtunterricht vorgesehen, in Klasse 3 und 4 sind es 25 Wochenstunden.

Telefon

Für die Schule ist es wichtig, die aktuellen Telefonnummern der Eltern unserer Schulkinder zu kennen, um die Eltern bei Unfällen oder Unwohlsein des Kindes schnell kontaktieren zu können.  Deshalb teilen Sie uns bitte jede Änderung unverzüglich mit.

Toiletten

Für die Schul-Toiletten gilt die Regel: Alle Kinder der Holzhausenschule sollten sich bei ihrem Toilettengang in der Schule so benehmen wie zu Hause!

Die Toiletten werden täglich feucht gereinigt, einmal in der Woche werden die Kabinentüren und -wände gereinigt. Wir kontrollieren täglich vor Schulbeginn, ob die Reinigungsfirma ordentlich gearbeitet hat.

Umbau und Erweiterung

Wegen der steigenden Schülerzahlen muss die Holzhausenschule erweitert und umgebaut werden. Im Frühjahr 2013 hat ein Kölner Architekturbüro die Wettbewerbsausschreibung gewonnen. Eine Planungsgruppe des Hochbauamts, des Stadtschulamts und des Architektenbüros bereitet den Umbau und die Erweiterung vor.

Unfallkasse Hessen

Die Unfallkasse Hessen ist die gesetzliche Unfallversicherung für unsere Schulkinder. Deshalb muss jeder Unfall im Schulbetrieb, der einen Arztbesuch zur Folge hat, von uns an die Unfallkasse zur Kostenübernahme gemeldet werden.

Veranstaltungen

Auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit und/oder außerhalb der Schule stehen unsere Schüler unter dem Unfallschutz der Unfallkasse Hessen.

Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung ist allgemeines Unterrichtsthema in allen Jahrgängen. In der 4. Klasse werden die Kinder in Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrspolizei im Fahrradfahren geschult und legen eine entsprechende Prüfung ab.

Vertretungsunterricht

Wenn eine Lehrkraft ihren Dienst nicht antreten kann, sorgt die Holzhausenschule für Vertretungsunterricht. Wir haben einen Pool von „Vertretungslehrkräften“, die bei Bedarf morgens angerufen werden und dann den Vertretungsunterricht in der betroffenen Klasse übernehmen.

Vorlaufkurs

Wenn wir bei der Schüleranmeldung bei einem Kind große sprachliche Schwierigkeiten entdecken, empfehlen wir den Eltern den Besuch unseres „Vorlaufkurses“ bis zur Einschulung.

Zahnärztliche Untersuchungen

Die schulzahnärztlichen Untersuchungen unserer Schulkinder werden regelmäßig durchgeführt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Zeugnisse

Am Ende des 1. Schuljahres erhalten die Schüler ein ausführliches „verbales“ Zeugnis ohne Noten.

Am Ende des 2. Schuljahres erhalten die Schüler ein Zeugnis mit Noten in den Fächern und einer „verbalen“ Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Kinder jeweils zum Halbjahr ein Zeugnis mit Noten im Arbeits- und Sozialverhalten und Noten in den Fächern.

Den Zeugnissen des 2., 3. und 4. Schuljahres werden Angaben zu den erreichten Kompetenzen im Deutschunterricht beigelegt.

Unter „Bemerkungen“ wird die Teilnahme an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften bescheinigt oder ein besonderer Einsatz für die Klasse als Klassensprecher / Klassensprecherin oder die Aktivität als „Pausenfreund“.

Die Zeugnisse werden von der Klassenlehrkraft und der Schulleitung unterschrieben. Die Kenntnisnahme des Zeugnisses durch die Eltern durch die entsprechende Unterschrift wird von der Klassenlehrkraft überprüft. Wenn die Eltern das Zeugnis nicht unterschreiben, ist es trotzdem gültig.

Das Original des Zeugnisses ist Eigentum des Schülers, eine Kopie des Zeugnisses wird in der Schülerakte abgeheftet.